Betriebliche Gesundheitsförderung
Für ein besseres Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nutzen Sie die jährliche Steuerförderung von 500 Euro für jeden Mitarbeiter und investieren Sie in die Gesundheit Ihres Unternehmens!
12 wichtige Gründe für die betriebliche Gesundheitsförderung
Vorteile der BGF für Ihr Unternehmen
- Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität
- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch ein gesteigertes Wohlbefinden
- Einsparungen durch langfristige Reduzierung des Krankenstandes und der Fluktuation
- Steigerung der Produkt- und Dienstleistungsqualität
- Aufwertung des Firmenimages nach innen und außen
- Stärkung Ihrer Mitarbeiter und somit des gesamten Unternehmens
- Reduktion der betrieblichen Steuerlast, weil Angebot als Gehaltsoption
- Sozialversicherungs- und einkommensteuerfrei, da es dabei um eine betriebliche Ausgabe handelt.
Vorteile der betrieblichen Gesundheitsfürsorge für Ihre Mitarbeiter
- Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
- Steigerung des Wohlbefindens
- Minimierung der gesundheitlichen Beschwerden
- Verbesserung des Betriebsklimas
Rufen Sie uns noch gleich an und erhalten alle notwendigen Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Klicken Sie dafür einfach auf diese Telefonnummer: 0 92 38 – 82 79.
Beliebte Gesundheitsmaßnahmen,
die durch die BGF bezahlt werden können:
- Physiotherapeutische Behandlungen
- Präventionskurse der gesetzlichen Krankenkassen wie Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik und Pilates Kurse
- Zuzahlungen zum Physiotherapie-Rezept
Besonderheit bei uns:
Auch die monatlichen Mitgliedsbeiträge für unseren Studiobetrieb können auf Grund der Tatsache, dass wir Anbieter von förderungswürdigen Maßnahmen im Sinne von §§ 20, 20a SGB V sind, übernommen werden! Somit fallen Zuschüsse des Arbeitgebers unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG! Vorab können wir Ihnen eine kleines Informationsheft zum Download bereit stellen.Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden:
- Externe Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsvorsorge werden durch § 3 Nr. 34 EStG bis zu 500 € pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei gestellt.
- Die Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§ 20Abs.1 und 20 a SGB V (Präventionsleitfaden) entsprechen.
- Der Gesetzgeber fordert einen Rechnungs- und Leistungsbeleg für jede Maßnahme, einen namentlichen Bezug auf den Mitarbeiter und einen Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation des behandelnden Gesundheitsdienstleisters.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns, um weitere Infos zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Förderungen zu erhalten.
Klicken Sie dafür auf den Button oder rufen Sie uns an: 0 92 38 – 82 79