Wann kommt T-RENA in Betracht?
- bei Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat
- wenn trainingstherapeutische Leistungen bereits während der medizinischen Reha mit Erfolg eingesetzt wurden
- wenn die körperliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit nach der Reha weiter gesteigert werden soll
Die Reha-Einrichtung kann diese Nachsorge-Leistung empfehlen, wenn eine medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI durchgeführt wurde. Versicherte können aber auch eigenständig einen Antrag auf die trainingstherapeutische Reha-Nachsorge innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Rehabilitation stellen.
Ablauf von T-RENA
- Beginn innerhalb von 4 Wochen (spätestens 6 Wochen) nach der Reha
- 26 Trainingstermine (zzgl. eines individuellen Einweisungstrainings) in einer offenen Gruppe
- maximal 12 Teilnehmer pro Gruppe
- trainiert wird in der Regel 1-2mal pro Woche
- eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten
- ggf. kann T-RENA um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden.
Voraussetzung hierfür ist die Durchführung der ersten 26 Termine innerhalb von 4 Monaten. - T-RENA muss 6 Monate nach Ende der Rehabilitation, bei Verlängerung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung
der Rehabilitation abgeschlossen sein. - T-RENA kann berufsbegleitend durchgeführt werden.
- in Ausnahmenfällen kann T-RENA als Einzelleistung mit 12 Terminen und einer Dauer von je 20 Minuten durchgeführt werden
Kosten
Die T-RENA-Nachsorge ist für Sie zuzahlungsfrei, es entstehen keine zusätzlichen Kosten!
Am Ende der Maßnahme
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig (zwischen dem 20 – 26 Besuch) einen Endtermin. Der Therapeut erledigt mit Ihnen die Abschlussdokumentation und stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, sodass Sie Ihre Fahrtkosten pro Trainingseinheit in Höhe
von 5,00 Euro zurückerstattet bekommen.
Absagen
Bitte erscheinen Sie 2 x pro Woche zu den jeweiligen Trainingseinheiten. Sollten Sie Termine nicht wahrnehmen können, bitte informieren Sie uns rechtzeitig (mindestens 24h vorher).