Thomas ab 1. Januar 2021 Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie

beitragUrkunde

weiterer Heilpraktiker in unserem Haus

– Thomas sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie –

Unser Kollege und fachlicher Leiter Thomas hat am 15.12.2020 die Urkunde über die Anerkennung als „Heilpraktiker auf dem Bereich der Physiotherapie“ vom Wunsiedler Landrat Peter Berek erhalten.

Wir wünschen Thomas weiterhin viel Freude am Beruf, Engagement für Patienten und Praxis.

Kontinuierliche Weiterqualifikation ist heutzutage, wie schon immer, genauso unentbehrlich. Aber heute muss man schnell auf Anforderungen reagieren und flexibel Dienstleistungen anbieten können.

Dies haben wir bereits mit dem Voll-Heilpraktiker Martin Kind erreicht, was es uns ermöglicht in solch schweren Zeiten wie 2020 die kurzfristige und qualifizierte Therapie im Haus sicher zu stellen. Gewiss, eine Verordnung eines Heilpraktikers über physikalische Maßnahmen unterliegt nicht der Erstattung der GKV. Aber was hilft es, wenn man erst einige Wege der Diagnostik durchlaufen muss, um meist am Ende doch bei uns Physiotherapeuten zu landen. Mit der Zulassung als Heilpraktiker können wir sehr oft bereits am „Tag des Schmerzes“ helfen! Die Kosten müssen meist dafür selbst getragen werden, außer man ist im Besitz einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker!

Im vergangenen Jahr 2020 haben wir diese Option durch Martin Kind bereits sehr häufig genutzt und es macht Sinn, sich hier breiter aufzustellen. Mit Thomas als zweiten Heilpraktiker im Haus, werden die Zeiten in welchen niemand Verantwortlicher für eine kurzfristige Therapie zur Verfügung steht, erneut erheblich reduziert.

Welchen Vorteil bringt es nun konkret für Sie:

  • Jederzeit die volle physiotherapeutische Leistungsfähigkeit durch den sektoralen HP möglich
  • Jederzeit die volle physiotherapeutische Leistungsfähigkeit als Verordnung durch den HP möglich (nicht abrechenbar bei der GKV, evtl. bei der Privat- oder  Zusatzversicherung)
  • Verordnungen erhalten über homöopathische apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Teilabrechnung (physiotherapeutische Leistung) der „funktionellen Schuheinlagen“ über die heilpraktische Tätigkeit bei einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Wir freuen uns auf unsere noch bessere Leistungsfähigkeit! Fordern Sie uns!

Ihr Martin Kind mit Team physio-proViva!